Altersvorsorge und Rente

Ihren Ruhestand
sorgenfrei genießen.

Trotz ge­setz­li­cher Ab­si­che­rung soll­te sich jeder Ge­dan­ken über die Zu­kunft ma­chen.

Die betriebliche Altersvorsorge

Mit dem Ar­beit­ge­ber für die Rente spa­ren

Der Ar­beit­ge­ber un­terstützt den Ar­beit­neh­mer mit einer be­trieb­li­chen Al­ters­ver­sor­ge um den Ru­he­stand fi­nan­zi­ell ab­zu­si­chern.

Als Ar­beit­neh­mer haben Sie einen An­spruch auf eine be­trieb­li­che Al­ters­ver­sor­gung mit Zuschüssen Ihres Ar­beit­ge­bers.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Vor­tei­le für Ar­beit­ge­ber:

Die be­trieb­li­che Al­ters­ver­sor­gung
bie­tet Ihnen als Ar­beit­ge­ber
viele Vor­tei­le:

  • Er­spar­nis von Lohn­ne­ben­kos­ten
  • Be­triebs­kli­ma und Mo­ti­va­ti­on der Mit­ar­bei­ter wer­den po­si­tiv gestärkt
  • Bin­dung von qua­li­fi­zier­tem Per­so­nal

Es ste­hen Ihnen vier
Durchführungs­we­ge zur Wahl:

  • Di­rekt­ver­si­che­rung
  • Pen­si­ons­kas­se
  • Un­terstützungs­kas­se
  • Pen­si­ons­zu­sa­ge

Die Durchführungs­we­ge
können selbst be­stimmt wer­den.

Pri­va­te Ab­si­che­rung im Ren­ten­al­ter

Die Basisrente (auch Rürup-Rente)

Fest steht, dass kei­ner auf eine pri­va­te Ab­si­che­rung im Ren­ten­al­ter mehr ver­zich­ten kann.

Die Ba­sis­ren­te, als steu­er­lich begüns­tig­te Form der pri­va­ten Al­ters­vor­sor­ge, ist eine gute Möglich­keit zur Er­hal­tung des Le­bens­stan­dards in der Zu­kunft, ins­be­son­de­re für den­je­ni­gen, wel­che kei­nen An­spruch auf eine ge­setz­li­che Rente haben (zu Bei­spiel Selbständige und Frei­be­ruf­ler).

Die Ba­sis­ren­te wird in der Anspar­pha­se durch einen hohen Steu­er­vor­teil staat­lich gefördert, der jähr­lich an­steigt.

Die Rürup Rente ist eine le­bens­lan­ge Lei­b­ren­te mit einer ga­ran­tier­ten Ver­zin­sung Ihres Ka­pi­tals mit Überschüssen. Der frühestmögli­che Aus­zah­lungs­be­ginn ist nach Vol­len­dung des 62. Le­bens­jah­res.

Das Ka­pi­tal wird nicht auf das Ar­beits­lo­sen­geld II an­ge­rech­net. Die Rürup-Rente ist pfändungs- und in­sol­venz­geschützt.

Der Schutz kann zusätz­lich aus­ge­baut wer­den:

  • Hin­ter­blie­be­nen­ren­te
  • Be­rufs- und/oder Er­werbsunfähig­keits­ren­te

Die Ries­ter-Rente ist eine staat­lich ge­för­der­te, pri­vat fi­nan­zier­te Rente.

Ries­ter-Vor­sor­ge

Sie er­hal­ten vom Staat Grund­zu­la­gen (ab 2018: 175,00 € jähr­lich) sowie Kin­der­zu­la­gen (185,00 pro Kind, 300,00 € für Kin­der die ab 2008 ge­bo­ren wur­den). Be­rufs­ein­stei­ger unter 25 Jah­ren si­chern sich einen ein­ma­li­gen Bonus in Höhe von 200,00 €.

Die volle Förde­rung erhält man, indem vier Pro­zent des ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Brut­to­ein­kom­mens des Vor­jah­res abzüglich der staat­li­chen Zu­la­gen in einen Ries­ter-Ver­trag ein­ge­zahlt wer­den.

Der Ver­si­che­rungs­schutz kann er­wei­tert wer­den (zusätz­li­che Ab­si­che­rung der Hin­ter­blie­be­nen).

Damit ein Ries­ter-Ver­trag zer­ti­fi­ziert und damit als förde­rungswürdig an­er­kannt wird, müssen Voraus­set­zun­gen erfüllt wer­den. Eine Aus­zah­lung der Leis­tun­gen darf nicht vor dem vollen­de­ten 62. Le­bens­jahr er­fol­gen.

Im Ein­kom­men­steu­er­ge­setz ist ver­an­kert, wer förder­be­rech­tigt ist. Aber auch nicht un­mit­tel­bar be­rech­tig­te Per­so­nen können die Ries­ter-Förde­rung nut­zen.

Die SIGNAL IDUNA Glo­bal Ga­rant In­vest Fle­xi­ble Rente
ist eine fonds­ge­bun­de­ne Ren­ten­ver­si­che­rung,
mit fol­gen­den drei Vor­tei­len:

Si­cher­heit,
Ren­di­te und
Fle­xi­bi­lität.

SIGGI Fle­xi­ble Rente

Die SIGGI Fle­xi­ble Rente zeich­net sich
vor allem durch fol­gen­de Vorzüge aus:

  • le­bens­lan­ge Ga­ran­tie­ren­te
  • Sie können die Ren­di­techan­cen der na­tio­na­len und in­ter­na­tio­na­len Ka­pi­talmärkte nut­zen.
  • Fle­xi­ble Bei­trags­zah­lung
  • Fle­xibler Ren­ten­be­ginn
  • Geld-zurück-Ga­ran­tie zum Ende der Anspar­zeit (ab einer Lauf­zeit von 25 Jah­ren)
  • Op­tio­na­le Beitragsrückgewähr
  • Freie Wahl zwi­schen Rente und Ka­pi­tal
  • Kos­ten­lo­se Pfle­ge­op­ti­on
  • Ein­schluss der Ren­ten­ga­ran­tie­zeit. Somit kann im To­des­fall während des Ren­ten­be­zu­ges vor­ge­sorgt wer­den.

u.v.m.

Nach oben scrollen